Der Rat der Europaeischen Union besteht aus den Vertretern der Mitglieder den nationalen Regierungen der Unionsmitgliedstaaten. Der "Rat" abgekuerzt, ist somit nur indirekt demokratisch legitimiert, als die Regierungsvertreter direkt oder indirekt durch das nationale Wahlvolk (Unionsbuerger) zur Willensausuebung ermaechtigt ist.
Der Rat tagt seit 31.7.2002 in folgenden Formationen:
Dabei werden nicht immer nur die Minister anlaesslich der Ratssitzungen aktiv, in vielen Faellen sind hohe Beamte, z.B. Staatssekretaere als Vertreter vor Ort und entscheiden. Bei diesen fehlt die demokratische Legitimation jedoch weitgehend.
Der Rat ist, trotz der Zusammensetzung aus vor allem nationalen Beamten und Ministern ein Organ der Europaeischen Gemeinschaft und keine Regierungskonferenz (im Gegensatz zum Europaeischen Rat).
Der Rat bedient sich zur Bewaeltigung der vielfachen Verwaltungsaufgaben eines Generalsekretariates (ca. 2200 Beamte und Vertragsbedienstete). Zudem sind noch viele Arbeitsgruppen eingerichtet, die den Rat mit dem noetigen Fachwissen versorgen.
Die Tagungen des Rates und die weitgehende Vorabstimmung fuer die Beschlussfassungen der Ratsvertreter werden im COREPER I und II (Comité des représentants permanents) durchgefuehrt. Dieser »Ausschuss der Staendigen Vertreter« auf Botschafterebene (COREPER I) bzw. Stellvertreter der Staendigen Vertreter (COREPER II) ist ein, in den Gruendungsvertraegen der drei Europaeischen Gemeinschaften urspruenglich nicht vorgesehenes "Fast-Organ", welches die Ratsentscheidungen politisch weitestgehend vorbereitet.
Fuer den Bereich der Landwirtschaft besteht ein »Sonderausschuss Landwirtschaft« (CSA - Comité spécial de l´Agriculture), der dieselben Aufgaben wie der COREPER hat, jedoch eingeschraenkt auf die Landwirtschaft.
Der Vorsitz im Rat wird in einem Rotationsmodell alle sechs Monate von einem anderen Unionsmitgliedstaat wahrgenommen. Der Wechsel des Vorsitzes findet jeweils am 1. Januar und 1. Juli statt. Auf den Vorsitz eines grossen Mitgliedstaates folgt in der Regel der Vorsitz eines kleinen Mitgliedstaates (die nächsten vorsitzführenden Unionsmitgliedstaaten - hier klicken - ab 1.1.2006).
Aus den Erfahrungen des vorherigen vorsitzfuehrenden Unionsmitgliedstaats und fuer die bessere Vorbereitung des nachfolgenden vorsitzfuehrenden Mitgliedstaats bildet sich zusammen mit dem aktuellen vorsitzfuehrenden Mitgliedstaat die sogenannte »TROIKA«. dadurch wird auch eine relative Kontinuitaet beim Wechsel des Voritzes in allen Belangen erreicht.
Der vorsitzfuehrende Mitgliedstaat hat vor allem die Aufgabe, die Arbeiten im Rat waehrend der sechs Monate zu koordinieren und zu gestalten. Politisch bedeutet die Vorsitzfuehrung einen wesentlichen Imagegewinn fuer den jeweiligen Mitgliedstaat. Insbesondere fuer die kleineren bzw. wirtschaftlich schwaecheren, welche auf der weltpolitischen »Buehne« ansonsten kaum wahrgenommen werden.
Die Beschlussfassung ist in der Regel nach dem Mehrheitsprinzip moeglich. Meist nach einer »qualifizierten Mehrheit« mit einer unterschiedlichen Stimmgewichtung fuer die groesseren und kleineren Mitgliedstaaten. Sowohl durch die »Luxemburger Vereinbarung« als auch den »Kompromiss von Ioannina« wurde dieses Prinzip jedoch weitestgehend ausgehebelt und das Einstimmigkeitsprinzip bildet die eigentliche Grundlage fuer die Beschlussfassung des Rates. Dadurch kann jeder Mitgliedstaat mit seinem Veto einen Beschluss des Rates behindern. Von diesem Einstimmigkeitsprinzip wird nur abgegangen, wenn besonders wichtige Entscheidungen fuer die groessere Mehrzahl der Mitgliedstaaten notwendig sind.
Der Rat haelt seine (meist nicht oeffentlichen) Tagungen in Bruessel ab. Einberufen wird er vom vorsitzfuehrenden Mitgliedstaat (bzw. des zustaendigen Vertreters), aus eigenem Entschluss oder auf Antrag der Kommission.