Eine engere Abgleichung der Aussenpolitik der Unionsmitgliedstaaten gibt es seit Beginn der 70-er Jahre (Europaeische Politische Zusammenarbeit - EPZ). Seit der EEA ist die EPZ institutionalisiert. Im Unionsvertrag von 1993 wurde die GASP als eigener Abschnitt aufgenommen. Mit der Schaffung des "Hohen Vertreters" hat die GASP auch nach Aussen einen Ansprechpartner gefunden (Vertrag von Amsterdam).
Die Europaeische Sicherheits- und Verteidigungspolitik wurde durch den Vertrag von Amsterdam eingefuehrt (Petersberg-Aufgaben - Art 17 Abs. 2 EUV) und durch die Uebernahme der operativen Aufgaben der Wetseuropaeischen Union (WEU). Durch sie soll zukuenftig auch eine gemeinsame Verteidigungspolitik geschaffen werden. Die ESVP ist Bestandteil der GASP. Die ESVP wird durch das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK), den Militaerstab (EUMC) und den Militaerausschuss (EUMS) unterstuetzt bzw. umgesetzt.
Die erstreckt sich auf "alle Bereiche der Aussen- und Sicherheitspolitik der EU" und umfasst auch verteidigungspolitische Zielsetzungen. Nicht davon umfasst sind die wirtschaftlichen Aussenbeziehungen der ersten Saeule. Wirtschaftspolitische Embargos muessen sowohl von der ersten als auch der zweiten Saeule gefasst werden.
Die Petersberg-Aufgaben umfassen:
humanitaere Aufgaben und Rettungseinsaetze,
friedenserhaltende Massnahmen,
Kampfeinsaetze bei der Krisenbewaeltigung und friedens-schaffende Massnahmen.
Die neutralen Staaten haben in diesem Rahmen nur einen Beobachterstatus, koennen aber in vollem Umfang an den Aktionen beteiligt werden, sofern dies der Rat beschliesst (vgl. Art 17 Abs. 1 Uabs. 3 EUV - Neutralitaetsklausel / irische Klausel).
Der Europaeische Rat von Helsinki hat am 10./11.12.1999 beschlossen eine "Schnelle Eingreiftruppe" zu schaffen. Umfang: ca. 50.000 bis 60.000 Personen. Zweck: Erfuellung der Petersbergaufgaben. Dauer: ueber mindestens ein Jahr.
Daneben bestehen noch weitere Einrichtungen, z.B.:
das politische und sicherheitspolitische Komitee (PSK) (Zusammengesetzt aus "Politischen Direktoren" der Aussenministerien der Mitgliedstaaten der EU oder aus hohen Beamten oder Botschaftern der Mitgliedstaaten)
der EU-Militaerausschuss (Zusammengesetzt aus den Generalstabchefs der Mitgliedstaaten, vertreten durch militaerische Delegierte. Der EUMC beraet das PSK militaerisch durch abgegebene Empfehlungen. Er legt fuer den EUMS die Leitlinien vor)
dem EU-Militaerstab (Zusammengesetzt aus Vertretern der Streitkraefte der Mitgliedstaaten. Hier sammelt sich der militaerische "Sachverstand" und es werden strategisch-militaerische Loesungen erarbeitet)
die Strategie- und Fruehwarneinrichtung (Durch die Erklaerung Nr. 6 zum Amsterdamer Vertrag wurde im Rahmen des Generalsekretariat des Rates und der Verantwortung des Generalsekretaers/Hohen Vertreters eine Strategie- und Fruehwarneinrichtung eingerichtet. Sie soll aktuelle Ereignisse und Situationen erkunden, bewerten und darueber fruehzeitig Warnungen abgeben, damit die EU zeitgerecht auf besondere aussenpolitische Situationen reagieren kann)
das Institut fuer Sicherheitsstudien (Das EU-Institut fuer Sicherheitsstudien (Sitz in Paris, eigene Rechtspersoenlichkeit) erstellt wissenschaftliche Analysen und forscht im Bereich der GASP und ESVP. Es wurde von der WEU uebernommen)
das EU-Satellitenzentrum (Das Satellitenzentrum (eigene Rechtspersoenlichkeit, Sitz in Torrejón/Spanien) soll durch die Auswertung von Satellitenbildern und Luftaufnahmen einen Fruehwarn- und Krisenbeobachtungsmechanismus unterstuetzen. Die politische Aufsicht hat das PSK. Es wurde von der WEU uebernommen)
Informationssystem COREU (Ein eigenes Informationsnetz an das die Aussenaemter der EU-Mitgliedstaaten angeschlossen sind und mit dem sie vertrauliche Mitteilungen austauschen koennen. Auch ein vereinfachtes schriftliches Umlauf- und Abstimmungsverfahren kann ueber dieses Netzwerk realisiert werden)
Sonderbeauftragte (Gemaess Art 18 EUV kann der Rat einen oder mehrere Sonderbeauftragte (z.B. Jugoslawien, Nahost, Afghanistan etc.) ernennen und ihnen ein Mandat uebertragen).