Das Europaeische Waehrungsinstitut (EWI) wurde mit dem Vertrag von Maastricht (1993) zum 1.1.1994 errichtet. Es diente als »Vorbereitungsinstrument« fuer die dritte Stufe der europaeischen Waehrungsunion. Das EWI loeste den Ausschuss der Praesidenten der Zentralbanken der EWG ab.
Sitz des EWI war in Frankfurt. Das EWI setzte sich aus den Zentralbanken der Mitgliedstaaten zusammen. Die Leitung oblag einem Rat, der aus einem Praesidenten und den Praesidenten der nationalen Zentralbanken bestand.
Zur Aufgabenerfuellung konnte das EWI
Empfehlungen an die Waehrungsbehoerden der Mitgliedstaaten richten (unverbindlich),
Stellungnahmen oder Empfehlungen an Regierungen und den Rat abgeben, wenn die interne oder externe Waehrungssituation in der Gemeinschaft das Funktionieren des EWS beeinflussen koennte (unverbindlich),
Empfehlungen oder Stellungnahmen zur Geld- und Wechselkurspolitik der einzelnen Mitgliedstaten abgeben (unverbindlich)
Leitlinien oder Entscheidungen an die nationalen Zentralbanken richten (unverbindlich)
Das EWI war vom Rat zu allen Rechtsakten, die seine Zustaendigkeit betrafen, zu hoeren. Von den Mitgliedstaaten musste das EWI zu allen Rechtsakten gehoert werden, die dessen Zustaendigkeit beruehrten (im Rahmen der Entscheidung des Rates vom 22.11.1993 - 93/717).
In der Phase der zweiten Stufe der Waehrungsunion war die waehrungspolitische Kompetenz noch bei den Mitgliedstaaten der Union. Das Europaeische Waehrungsinstitut diente der Koordination (insbesondere der Geldpolitik der Unionsmitgliedstaaten) und der Ueberwachung des Europaeischen Wechselkursmechanismus (EWS). Das EWI bereitete somit auch die dritte Stufe der Waehrungsunion vor, insbesondere auch der Errichtung des Europaeischen Systems der Zentralbanken (ESZB).
Unter Federfuehrung des EWI wurde ein Gestaltungswettbewerb fuer das Aussehen der zukuenftigen gemeinsamen Waehrung ausgeschrieben.
Am 1.6.1998 hat das Europaeische Waehrungsinstitut die Aufgaben (vorzeitig) an die Europaeische Zentralbank (EZB) uebergeben. Die Mitarbeiter des EWI wurden in die EZB weitgehend uebernommen.