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Europaeische Politische Zusammenarbeit

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Noch aelter als die Gemeinschaftsvertraege ist die Debatte ueber die politische Zusammenarbeit in Europa. Bereits vor der Schaffung der Montanunion war dies eines der zentralen Themen in den Gespraechen zwischen den Politkern, den politischen Gruppen des Staates und der vielen nichtstaatlichen Gruppen in Europa aber auch bei Schriftstellern und Kuenstlern. Die politische, vor der umfassenden wirtschaftlichen Integration auf den Weg zu bringen hatte jedoch keinen Erfolg.

Wirtschaftliche Integration ist gleichzeitig auch eine politische Integration. Die wirtschaftliche Integration war das Mittel fuer das Ziel, des politischen Zusammenschlusses eines vereinigten und friedlichen Europas.

Die Konferenz der Staats- und Regierungschefs in Paris vom 19. bis 21.10.1972 bei der die Kompetenzen der Gemeinschaften in den Bereichen Energie-, Industrie und Sozialpolitik sowie Umweltschutz erweitert, der Zeitplan fuer die Waehrungsunion bis 1980 festgelegt und erstmals die Schaffung einer Europaeischen Union erwaehnt wurde, verlangte auch, dass die Europaeische Gemeinschaft nach aussen mit einer Stimme sprechen und gemeinsam handeln soll, um der steigenden Verantwortung gerecht zu werden, die Europa in der Welt zukommt.

Die EPZ ist eine Erfuellung der Forderung, dass die Mitgliedstaaten der Europaeischen Gemeinschaft mit einer Stimme sprechen und gemeinsam agieren sollen. Diese Forderung hatte und hat handfeste Gruende, wie dies bereits Konrad Adenauer in Bruessel anlaesslich eines Staatsbesuchs in einem Interview am 25.6.1956 praegnant formuliert hat: Die politische und wirtschaftliche Vormachtstellung Europas, die zu Anfang dieses Jahrhunderts noch unbestritten war, ist lange dahin. Ob die europaeische Kultur ihre fuehrende Stellung behalten wird? Ich glaube nicht, wenn wir sie nicht verteidigen und den neueren Verhaeltnissen entsprechend entwickeln, denn auch Kulturen sind, wie die Geschichte zeigt, gefaehrdet. Damals auch oft unter den Schlagworten: "Europa als Dritte Macht" verwendet. Fuer Walter Hallstein war die Schaffung einer Dritten Weltmacht nicht so wichtig. Als Realpolitiker sah er klar, dass die EWG "nicht nur wirtschaftlich, sondern auch politisch (...) der Kern eines neuen, berechtigten Selbstbewusstseins Kontinentaleuropas bilden kann. Auch erkannte er, dass die geplante politische Union auch die Verteidigung und die Aussenpolitik umfassen und dies der Gemeinschaft zuwachsen muss, soll die politische Union verwirklicht werden."

Bei der EPZ handelte es sich urspruenglich um eine aussergemeinschaftliche Zusammenarbeit der aussenwirtschaftlich und aussenpolitisch beauftragten Behoerden der Mitgliedstaaten der drei Europaeischen Gemeinschaften. Die EPZ wird durch Konferenzen der Behoerdenleiter der aussenpolitischen Abteilungen der Mitgliedstaaten und durch Ministertagungen mit Leben erfuellt. Der Zweck ist die Abstimmung, der Informationsaustausch und das gemeinsame Auftreten der Mitgliedstaaten in internationalen Organisationen, bei Konferenzen und Verhandlungen. Dabei sollen die gleichen Standpunkte vertreten und bei Abstimmungen auch diese koordiniert werden. Dadurch sollte das internationale "Gewicht" der Europaeischen Gemeinschaften gegenueber den anderen wirtschaftlich und politisch starken Staaten der Erde, vor allem den USA und Kanada, Japans, des damaligen Ostblocks und Chinas verstaerkt werden. Der Inhalt der Themen der EPZ war vor allem durch die gemeinsamen wirtschaftlichen und politischen Probleme der sechs bzw. neun, zehn und dann zwoelf Mitgliedstaaten der Europaeischen Gemeinschaft bestimmt. Die Themen, die waehrend der ersten Jahre der Gruendung der EPZ beherrschend waren, waren handelspolitische Koordinationen, Energieprobleme (vor allem Erdoelversorgung), die Abruestungspolitik und Entspannungspolitik der Weltmaechte USA und Sowjetunion (z.B. KSZE), die Probleme im Nahen Osten u.a. Das groesste Handicap der EPZ war die Koordination zwischen den Mitgliedstaaten und den ernannten neun Botschaftern waehrend internationaler Konferenzen u.ae.
Die Zusammenarbeit zwischen den Europaeischen Gemeinschaften und der EPZ verkoerpert seit 1974 der neu gegruendete Europaeische Rat.

Der Europaeische Rat trat vereinbarungsgemaess dreimal pro Jahr zusammen (seit 1979). Bedingt durch die ausserhalb der EG angesiedelte Struktur haben seine Entscheidungen oder Leitlinien rechtlich bzw. vertraglich keine Auswirkungen fuer die EG.

Bis zur Einheitlichen Europaeischen Akte 1987 war die EPZ bzw. der Europaeische Rat nicht institutionalisiert oder an schriftliche Vertraege gebunden oder Teil des Gemeinschaftsrechts. Damit waren diese politischen Felder auch dem EuGH bzw. seiner praetorischen Rechtsprechung entzogen.

Die Hauptaufgabe des Europaeischen Rates nach dem Vertrag von Maastricht ist die Vorgabe von allgemeinen Leitlinien, Impulsen und allgemeinen politischen Zielvorstellungen fuer die Entwicklung der Europaeischen Gemeinschaft und der Europaeischen Union. Ebenso gibt er dem Rat der Europaeischen Gemeinschaft in der Beschaeftigungspolitik und Wirtschaftspolitik bindende Vorgaben.

Nach der Konzeption und Praxis ist der Europaeische Rat derzeit das einzige und das wichtigste Organ der EU. Durch ihn erhaelt die Europaeische Integration eine grundlegende Dynamik, welche von den Organen der Gemeinschaft umgesetzt wird, sofern die Staats- und Regierungschefs in der Lage und Willens sind, zusammenzuwirken. Dann koennen schwierige rechtliche und politische Fragen geloest werden, welche auf der Ebene des Rates der Gemeinschaft/Union stagnieren.




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Aktualisiert am 07.01.2007
Erstellt: 01.12.2004