Die Einheitliche Europaeische Akte (EEA) bildete die wesentlichste Aenderung
des Vertrags zur Gruendung der Europaeischen Wirtschaftsgemeinschaft (EGV),
des Vertrag zur Gruendung der Europaeischen Atomgemeinschaft (EAG) und
des Vertrags zur Gruendung der Europaeischen Gemeinschaft fuer Kohle und Stahl (EGKS)
seit deren in Kraft treten.
Eine weitergehende vertiefende Integration wurden erst durch die Schaffung der Europaeischen Union 1992 verwirklicht.
Durch die EEA wurde ein langjaehriger Reformstau und die sogenannte "Euro-Sklerose" ueberwunden und neue Energie und Schwung in die eropaeische Integration eingebracht.
Die Grundlagen der EEA wurde bereits in den 70-er Jahren gelegt und geht insbesondere auch auf den Genscher-Colombo-Plan von 1981 zurueck.
Wesentlichste Aenderungen sahen ,
die zukuenftige Errichtung einer Europaeischen (politischen) Union
die Verwirklichung des Binnenmarktkonzepts mit einer Zielbestimmung bis 1992,
einige Aenderungen im institutionellen System (z.B. Verstaerkung des Mehrheitsprinzips, Staerkung des Europaeischen Parlaments, Delegationsbefugnisse des Rates an die Kommission u.a.m.)
vor.
Die EPZ bildete die Grundlage fuer die Schaffung der Europaeischen Union 1992 und der Wirtschafts- und Waehrungsunion (1992).