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Europa-25-Flagge
Anton Schaefer

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Der Nicht-Beitritt der Schweiz zum Europaeischen Wirtschaftsraum 1992 hat fuer die Wirtschaft in der Schweiz erheblich negative Folgen. Zusaetzlich wurde durch den erfolgten Beitritt des Fuerstentums Liechtenstein zum EWR 1995 eine Anpassung des Zollunionsvertrages Schweiz-Liechtenstein notwendig.

Da dies die schweizerische Regierung deutlich gesehen hat, wurden ueber acht Jahre Verhandlungen mit der EU gefuehrt, in denen mehrere bilaterale Abkommen abgeschlossen werden konnten (sog. bilaterale I).

Diese Abkommen betreffen vor allem die Bereiche:
  • Personenfreizuegigkeit (siehe Seite 17 bis 19)
  • erleichterter Schwerverkehrstransit durch die Schweiz
  • freier Luftverkehr
  • Oeffnung des oeffentlichen Beschaffungswesens der Schweiz
  • Beteiligung der Schweiz an den Forschungsprogrammen der EU
  • Erleichterungen beim Handel mit Agrarprodukten Schweiz - EU
und bedingten, dass eine Vielzahl von Freihandelsabkommen, die ab den 70er Jahren mit der Europaeischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) abgeschlossen worden sind, aufgekuendigt wurden.

Da auch diese bereits abgeschlossenen Abkommen fuer die Schweiz keine ausreichende Alternative zum EWR-Beitritt darstellten, wurde in der Folge weitere Abkommen ausgehandelt (sog. bilaterale II).

Diese betreffen vor allem:
  • die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration (Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen und Dubliner Abkommen, in Kraft treten ab 1.1.2008),
  • Umweltagentur (die Schweiz wird Mitglied in der europaeischen Umweltagentur),
  • gemeinsame Betrugsbekaempfung (vor allem Zollbetrug und Umgehung indirekter Steuern),
  • Zinsenbesteuerung (die in der Schweiz wohnhaften EU-Buerger muessen nun ab 2011 ihre Spareinlagen in der Schweiz mit 35% versteuern - sog. Quellensteuer «2005 mit 15% und ab 2008 mit 20%». Die Schweiz ueberweist davon 75% an die EU-Mitgliedstaaten),
  • Statistik,
  • MEDIA (die Schweiz beteiligt sich am europaeischen MEDIA-Programm,
  • Bildung, Berufsbildung und Jugend (die Schweiz beteiligt sich ab 2007 an den EU-Programmen SOKRATES, LEONARDO DA VINCI und JUGEND),
  • die EU-Beamten Renten (die Schweiz verzichtet zukuenftig auf die Besteuerung von Pensionen von EU-Beamten die in der Schweiz wohnen),
  • Weitere Erleichterungen beim Handel mit Agrarprodukte (Die Schweiz senkt die Zoelle auf solche Produkte)
Dabei waren vor allem die Abkommen ueber den Beitritt zum Schengen-Raum und die Zinsenbesteuerung iVm mit dem schweizerischen Bankgeheimnis wesentliche Hindernisse fuer einen raschen Abschluss der Verhandlungen.
Erst am 8. Februar 2006 konnte die Blokade der Verhandlungen gelöst werden, als über den schweizerischen Kohäsionsbeitrag eine Einigung gefunden wurde (die Schweiz bezahlt CHF 1 Million = EURO 666.666,67, an die neuen EU-Mitgliedstaaten als Ausgleich für die Vorteile aus der Erweiterung im Jahr 2004).

Der Schweiz wurde in der Folge weitgehend zugestanden, das bisherige Bankgeheimnis beizubehalten und ihre Regelung hinsichtlich des Steuerbetrugs beizubehalten (in der Schweiz und im Fuerstentum Liechtenstein gilt Steuerbetrug als zivilrechtliches bzw. oeffentlichrechtliches Steuerdelikt, nicht aber als strafrechtlicher Tatbestand. Daher weigern sich diese beiden Staaten im Rahmen der abgeschlossenen internationalen Uebereinkommen Rechtshilfeersuchen anderer Staaten in diesen Bereichen zu bearbeiten oder gar Auskunft zu geben).

Der Beitritt der Schweiz zur Europaeischen Union ist derzeit kein Thema in der Schweiz und schon gar nicht in der Europaeischen Union.

Ein Beitritt der Schweiz braechte auch vielfaeltige Probleme mit sich, da viele der europaeischen Rechtsakte unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten, die schweizerische Verfassungsrechtslage jedoch eine Mehrzahl von Gesetzen vor dem In-Kraft-treten an die Zustimmung des Volkes durch ein Referendum bindet.

Durch einen EU-Beitritt wuerden fuer die Schweiz erhebliche verfassungsrechtliche Probleme entstehen, die moeglicherweise sogar in der teilweisen Abschaffung bzw. ergaenzenden Aenderung des bestehenden Systems bedingen wuerden.
Diese Problematik zeigte sich z.B. deutlich an der am 25.9.2005 stattgefundenen Abstimmung zu den bilateralen Vertraegen I durch die schweizerische Wahlberechtigten. Diese muessen an diesem Tag nochmals ueber die bilateralen Vertraege I abstimmen, da sich ja die Europaeische Union am 1.5.2004 um zehn Mitgliedstaaten erweitert hat und die bisherigen bilateralen Vertraege nur mit den fuenfzehn EU-Mitgliedstaaten seit 1995 abgeschlossen wurden.
Zum eigen Vorteil haben sich dann doch ueber 56% der Stimmberechtigten fuer die Erweiterung der Vertraege ausgesprochen.

Jede Abstimmung ist mit einem unwaegbaren Ergebnis und der Gefahr verbunden, dass die Schweiz aus den bisherigen Abkommen mit der EU wieder aussteigen muss, wenn sich die Wahlbeteiligten nicht positiv aussprechen. Dies ist vor allem zum Schaden der Schweiz selbst. Im Jahr 2007 mit dem Beitritt Bulgariens und Rumaeniens wird sich dies wiederholen, wobei dann die bilateralen Vertraege I und II nochmals auf dem Pruefstand stehen. Dann folgt moeglicherweise 2014 der Beitritt der Tuerkei, dann Kroatiens usw.

An diesem Beispiel zeigt sich deutlich, wie die europaeische Integration und die Rechtsfortentwicklung durch einen schweizerischen EU-Beitritt gehemmt wuerde.

Auch waere in der Schweiz derzeit politisch ein EU-Beitritt ueberhaupt nicht durchsetzbar.

Daneben besteht auch noch das neutralitaetsrechtliche Problem, bei dem die Schweiz bisher einen sehr rigiden Auslegungskurs (Auslegung der Neutralitaet) wahrgenommen hat. Wobei hier jedoch ein Neutralitaets-Vorbehalt wie ihn Irland bereits zugestanden erhalten hat, eine Loesung darstellen koennte und wenn die Schweiz den Neutralitaetsstatus neu definieren wuerde.



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Aktualisiert am 09.09.2007
Erstellt: 07.09.2005